Schulsozialarbeit

§1 Abs. 3 SGB VIII / KJHG (Jugendhilfe)

Benennt die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und geht zum einen auf die Förderung von jungen Menschen, den Abbau von Benachteiligungen, die Erziehungsberatung für Erziehungsberechtigte sowie den Kinder- und Jugendschutz ein. Demzufolge soll die Kinder- und Jugendhilfe „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“

§13 Abs. 1 SGB VIII / KJHG (Jugendsozialarbeit)

Im Rahmen der Jugendhilfe sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

 

Zielgruppen:

Schüler und Schülerinnen der 1.-10. Klassen, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte

 

Arbeitsschwerpunkte:

1. Einzelfallhilfe: Beratung und Begleitung einzelner SchülerInnen (individuelle, soziale, schulische und berufliche Entwicklung)

2. Zusammenarbeit und Beratung der LehrerInnen und Erziehungsberechtigten

3. Projekte mit Klassen: Angebote der Schulsozialarbeit sowie Organisation von Projekten externer Anbieter

4. Gruppenarbeit: Offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote

5. Netzwerkarbeit: Mitwirkung in schulischen Gremien sowie Vernetzung im Gemeinwesen